Testaments-Entwürfe undihre Verwendung
Ein Ehemann ist ohne Abkömmling und will seiner Ehefrau den ganzen Nachlaß vermachen. Er kann folgendes Testament errichten: „Ich setze meine Ehefrau Rosi, geb. Mustermann, zu meiner Alleinerbin ein. Lübeck, den 1.4.2002,
Fritz Mustermann“.
Ein Ehemann will seiner Frau den Nachlaß und seiner Schwester ein Vermächtnis zuwenden. Er wird wie folgt eigenhändig testieren: „Ich setze meine Ehefrau Martha, geb. Hubert, als Alleinerbin ein. Meiner Schwester Inge Mustermann in Lübeck vermache ich 10.000 Euro, zahlbar drei Monate nach meinem Tode. Lübeck, den 5. Mai 2002. Ralf Mustermann“.
Beide Ehegatten können auch gemeinschaftlich testieren. Dies wird sich empfehlen, wenn die Ehe kinderlos ist. Ein solches gemeinschaftliches Testament beider Ehegatten sieht so aus: „Ich und meine Ehefrau Anna, geb. Mustermann, setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Lübeck, 1. 5. 2002,
Rolf Mustermann.“ „Dieses Testament soll auch mein Testament sein. Lübeck, 1.5.2002, Anna Mustermann, geb. Mustermann“.
Sind Kinder vorhanden, so wird sich wegen des Pflichtteilrechtes der Kinder empfehlen, in das Testament einzufügen: „Verlangt eines unserer Kinder beim Tode des erstverstorbenen Elternteils seinen Pflichtteil, so erhält es beim Tode des letztversterbenden Elternteils ebenfalls nur noch seinen Pflichtteil“.