Vorsorge-Vertrag

Warum sollte man einen Vorsorge-Vertrag abschliessen?

Der Vorsorge-Vertrag ist für Menschen gedacht, die keine Angehörigen haben oder die ihre Bestattung individuell nach ihren Wünschen und Vorstellungen ausgerichtet wissen möchten. Eigentlich sollte jeder diese Vorsorge nutzen, nimmt er damit doch dem Ehepartner, den Kindern oder den anderen Angehörigen die Entscheidung ab. Wichtig zu wissen ist, dass der Vorsorge-Vertrag – unabhängig vom Testament – nur die Durchführung der Bestattung regelt. Da das Testament in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet wird, ist es sinnvoll, einen Vorsorge-Vertrag abzuschließen. 

Was beinhaltet ein Vorsorge-Vertrag?

Aus Tradition bietet die Bestattungsgesellschaft Schäfer & Co. diese Vorsorgemöglichkeit an, mit der Sie die eigene Bestattung oder die Ihrer Angehörigen regeln können. Dieser Vertrag hat testamentarischen Charakter und wird – ob Erd-, Feuer- oder Seebestattung, Form der Trauerfeier, Grabstein und Inschrift sowie Grabpflege – als letztwillige Verfügung durchgeführt. Für die Vorsorge-Verträge spricht ausserdem die Möglichkeit, bereits vorab finanzielle Vorsorge zu treffen und die erforderlichen Gelder bei der Bestattungsgesellschaft Schäfer & Co. einzuzahlen. 

Was man rechtzeitig wissen sollte

Selbstverständlich können Sie den Vorsorgevertrag jederzeit ändern oder aufkündigen oder eventuell eingezahltes Geld zurückfordern. Für weitere Informationen über die Bestattungs-Vorsorge rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns. Wir beraten Sie gern und unverbindlich. Es lohnt sich also im Alltag auch über diese Frage in Ruhe nachzudenken. 

Wenn der Trauerfall eintritt …

Bedenken Sie auch, daß Sie zu Lebzeiten die Gestaltung Ihrer Trauerfeier bestimmen können. Geben Sie Ihrem Testament einen „letzten Willen“ anbei: Choräle die gesungen werden sollen. Sie können auch entscheiden, was gelesen werden soll: Bibeltexte, Gedichte, etc. Solches können aber auch die Hinterbliebenen veranlassen.