Bestatterzeichen

Satzung zum Markenzeichen des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V.

(Markenzeichensatzung – MZS)

in der Fassung der Mitgliederversammlungen vom 23. Oktober 2009.

 

Diese Satzung ersetzt die Satzung zum Markenzeichendes Bundesverbandes Deutscher Bestatter e. V.vom 24. Oktober 2003.  

(PDF-Version)


Präambel

In Anerkennung ihrer Verantwortung gegenüber Auftraggeber und Öffentlichkeit und in der Verpflichtung aus der Mitgliedschaft zu ihrem Bestatterverband legen die Inhaber des Markenzeichens ihrer Berufsausübung folgende Verpflichtungen zugrunde:

 

• Die Würde der Verstorbenen zu achten und Riten und Brauchtum aller Kulturen, Nationen und Religionen zu respektieren.

 

• Angehörige sensibel und rücksichtsvoll zu begleiten

 

• Die übertragenen Aufgaben mit größter Sorgfalt und im Interesse der Auftraggeber zu erfüllen.

 

• Absolutes Stillschweigen über alle vertraulichen Informationen zu wahren.

 

• Sich ehrlich und redlich zu verhalten, weder falsche noch irreführende Angaben zu machen und jedem eine individuelle Bestattungsregelung zu garantieren.

 

• Allen, die eine Bestattung zu Lebzeiten regeln möchten, hierzu die Möglichkeit zu bieten und – im Bewusstsein dieser Verantwortung – die eingegangenen Verpflichtungen im Sinne der Vorsorgenden zu erfüllen.

 

• Die Öffentlichkeit über Bestattungsdienstleistungen und Bestattungskosten transparent und eindeutig zu informieren.

 

• Sich und seine Mitarbeiter weiterzubilden und damit die fachlichen Qualifikation zu verbessern.

 

§ 1Markenzeichen

(1) Der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. (im folgenden "Bundesverband" genannt) ist ein Zusammenschluss der Bestatterverbände und –innungen der einzelnen Bundesländer sowie weiterer Berufsorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland .

 

(2) Der Bundesverband verleiht durch Aushändigung einer Lizenzurkunde im Einvernehmen mit dem Bestatterverband des jeweiligen Bundeslandes das nachstehende Markenzeichen als Qualitätszeichen für Bestattungsunternehmen:

 

(3) Das Markenzeichen ist als Kollektivmarke unter der Nummer 39614008 in der Zeichenrolle des Deutschen Patentamtes für Waren und Dienstleistungen "Bestattung" eingetragen. Das Markenzeichen wird für Leistungen und Lieferungen, die nach dem Berufsbild des Bestatters, wie es in den einschlägigen Ausbildungs- und Fortbildungsordnungen sowie in der DIN EN 15017 “Bestattungsdienstleistungen” erbracht werden, geführt.

 

(4) Das Markenzeichen ist aufgrund des vom Bundesverband aufgestellten Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001 zertifiziert. Das Handbuch und die mitgeltenden Unterlagen in der jeweilig gültigen Fassung sind zu beachten.