Beurkundung

Die notwendige Beurkundung des Sterbefalles muss bei dem zuständigen Standesamt veranlasst werden. Gerne ist Ihnen die Bestattungsgesellschaft hierbei behilflich. Folgende Unterlagen sind dabei vorzulegen: Geburtsurkunde und Heiratsurkunde des Verstorbenen, Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten, Personalausweis des Verstorbenen, gegebenenfalls auch Familienbuch, Scheidungsurteil, der Rentenbescheid des Versorgungsamtes 
und die Todesbescheinigung.

 

Der Standesbeamte stellt Sterbeurkunden in beliebiger Anzahl gegen eine 
Gebühr aus. Gebührenfrei sind jedoch Sterbeurkunden zur Beantragung der gesetzlichen Rentenansprüche. Bitte beachten Sie auch, dass für Versicherungen, private Krankenkassen, Sterbegeldkassen, Banken etc. gebührenpflichtige Sterbeurkunden benötigt werden. Bemessen Sie danach Ihren Bedarf.